Betrugsarten

EC- & KREDITKARTEN

EC- & KREDITKARTENBETRUG


Auf den folgenden Seiten erfahren Sie mehr über den sicheren Umgang mit unbaren Zahlungsmitteln und Möglichkeiten, wie Sie sich vor EC- und Kreditkartenbetrug schützen. So besteht bei Diebstahl oder Verlust einer Debikarte die Möglichkeit über den zentralen Sperr-Notruf 116 116 oder durch die Polizei eine Debitkarte unverzüglich für weitere Zahlungen sperren zu lassen.


Vorsicht beim bargeldlosen Bezahlen


EC- und Kreditkarten spielen beim bargeldlosen Bezahlen in den verschiedensten Bereichen eine Rolle: Sie können als Alternative zum Bargeld bequem als Zahlungsmittel eingesetzt werden. Hinzu kommt die weltweite Akzeptanz von Kreditkarten im Handel sowie die Möglichkeit, an über 1,7 Millionen Geldausgabeautomaten (ca. 60.000 in Deutschland) Bargeld mittels EC-Karte/Bankkarte bzw. Kreditkarte abzuheben.


Die starke Verbreitung und vor allem die hohe Akzeptanz des "Plastikgeldes" üben auf Straftäter eine unwiderstehliche Anziehung aus - der EC- und Kreditkartenbetrug floriert. Dabei wird es Kriminellen oft leicht gemacht: Daten wie die Kreditkartennummer, die Gültigkeitsdauer der Karte und die Unterschrift gibt ein Kreditkartennutzer überall dort preis, wo er per Karte zahlt. Alle Daten sind Bestandteil der Quittung. So kommen mit jeder Zahlung mehr und mehr Menschen in den Besitz höchst vertraulicher Informationen.


Des Weiteren entwickeln Täter neue Vorgehensweisen, um betrügerisch an Kartendaten und persönliche Geheimzahl zu gelangen - wie z.B. das so genannte Skimming.


Betrug mit Zahlungskarten


Zahlungskarten ist der Oberbegriff für Kredit- und Debitkarten. Debitkarten (z.B. girocard, früher auch als ec-Karte bezeichnet) sind alle Zahlungskarten, deren Einsatz eine sofortige Abbuchung/Belastung des Kontos auslösen. Kreditkarten sind alle Zahlungskarten, deren Einsatz eine zeitlich verzögerte Belastung bzw. Abbuchung vom Konto bewirkt.


Mit 23.905 Fällen verzeichnet die PKS 2024 beim Betrug mit Zahlungskarten (z.B. Girocard, früher auch als ec-Karte bezeichnet) mit PIN weniger Fälle als im vorangegangenen Berichtsjahr (2023 26.734 Fälle). Betrugsfälle mit rechtswidrig erlangten Zahlungskarten ohne PIN sanken ebenfalls leicht, von 16.241 Fällen auf 15.170Fälle.


Bezahlen mit Kreditkarten Internet


Bei dieser Bezahlmöglichkeit werden Waren oder Leistungen per Schreiben, Telefon, Fax bzw. hauptsächlich über das Internet bestellt. Die Bezahlung erfolgt unter Angabe der Kreditkartennummer und des Verfalldatums, gegebenenfalls zusätzlich mittels der dreistelligen Kartenprüfnummer (CVC/CVV; auf der Kartenrückseite).


Aktuell nutzen in Deutschland ca. 80 Prozent aller Personen ab 10 Jahren das Internet zu Hause, am Arbeitsplatz oder anderswo. Die starke Verbreitung des Internets machen sich auch Kriminelle zu Nutze, um an Daten von Zahlungskarten zu kommen: So geben unseriöse Händler beim Einsatz von Kreditkarten(-daten) im Internet nach Abschluss des Geschäfts die Kartendaten weiter oder nutzen sie illegal. Ebenso können Dritte bei einer unverschlüsselten Internetverbindung Kartendaten von Privatpersonen oder Firmen abgreifen.


Auch durch gefälschte Internetmails oder mittels Viren und Trojaner Schadprogrammen (Trojaner) versuchen Betrüger an Zahlungskartendaten, Passwörter oder persönliche Daten zu gelangen (Phishing).


Worauf Sie beim Onlineshopping achten sollten, haben wir in unseren Tipps für einen sicheren Online-Kauf zusammengefasst.


Tipps zum sicheren Umgang mit Zahlungskarten


Umgang mit der PIN



Allgemeine Empfehlungen



Zahlungskarten im Internet



Weitere nützliche Informationen finden Sie im Faltblatt "Vorsicht Karten-Tricks" oder auf den Seiten von www.kartensicherheit.de. So kann man dort unter anderem einen so genannten SOS-Infopass herunterladen.


Die Karte ist weg - was tun?


Den weit verbreiteten Einsatz des „Plastikgeldes“ machen sich viele Täter zu eigen. Lassen Sie Ihre Karte bei Verlust deshalb sofort für den weiteren Gebrauch sperren, auch wenn diese aus nicht nachvollziehbaren Gründen vom Geldautomaten einbehalten wird.


Bei Verdacht auf eine Straftat sollte ebenfalls sofort Anzeige bei der Polizei erstattet werden.


KUNO - Debit-Karten für Lastschriftverfahren sperren


Mehr Sicherheit im unbaren Zahlungsverkehr wird durch ein computergestütztes System der Polizei gegen den Missbrauch von gestohlenen ec-Karten erreicht.


KUNO (Kriminalitätsbekämpfung im unbaren Zahlungsverkehr unter Nutzung nichtpolizeilicher Organisationsstrukturen) ist ein freiwilliges System der Polizeibehörden und der Wirtschaft. Ziel ist, Betrugsfälle im kartengestützten Zahlungsverkehr zu reduzieren.


Nach dem Verlust Ihrer Debitkarte (z.B. girocard, früher auch als ec-Karte bezeichnet) sollten Sie diese nicht nur bei Ihrer Bank sperren lassen, sondern auch bei der Polizei als gestohlen melden! Die Polizei meldet dann die Daten Ihrer abhanden gekommenen Debitkarte (Bankleitzahl, Kontonummer und Kartenfolgenummer) dem Kooperationspartner des Einzelhandels. Von dort werden diese Daten an die dem KUNO-Sperrsystem angeschlossenen Einzelhandelsgeschäfte weitergeleitet. Nur so ist Ihre Karte auch für das Lastschriftverfahren (Bezahlen mittels Karte plus Unterschrift) gesperrt!


Um das Kassenpersonal und Gewerbetreibende umfassend über das neue System zu informieren, hat die Polizeiliche Kriminalprävention in Zusammenarbeit mit dem Hauptverband des Einzelhandels (HDE) ein Informationsblatt erarbeitet, das hier kostenlos heruntergeladen werden kann.


Weitere Informationen zum KUNO-Sperrsystem…


Sperr-Notruf 116 116


Aufgrund der steigenden Zahl von kartenbasierten Zahlungen und der daraus resultierenden Unübersichtlichkeit von Sperr-Hotlines wurde auf Empfehlung des Bundesministeriums des Innern und als Projekt der Initiative D21 am 01. Juli 2005 der Sperr-Notruf 116 116 eingeführt.


Unterstützt wird die Kampagne vom Handelsverband Deutschland - Der Einzelhandel (HDE). Mit der Kampagne informieren die Aktionspartner den Verbraucher durch verstärkte Präventionsmaßnahmen und gezielte Tipps über das richtige Verhalten bei Kartenverlust, um so finanzielle Schäden zu verhindern.


Um den Missbrauch Ihrer Karten wirksam zu verhindern, sollten Sie Ihre gestohlenen oder verlorenen Karten sofort sperren lassen.


Debitkarten (z.B. girocard, früher auch als ec-Karte bezeichnet) können bundesweit über die einheitliche zentrale Telefonnummer 116 116 * (Sperr-Notruf) oder die 01805-021021 ** gesperrt werden.


Die Notrufnummer ist die weltweit erste zentrale und einheitliche Rufnummer, um Karten und elektronische Berechtigungen sperren zu lassen. Dem Bürger wird im Fall eines Kartenverlustes sicher, schnell und unkompliziert geholfen und darüber hinaus ist der Sperr-Notruf auch für sprach- und hörgeschädigte Menschen unter der Nummer 116 116 per Telefax erreichbar.


Seit dem 1. November 2010 besteht für Inhaber eines neuen Personalausweises oder elektronischen Aufenthaltstitels die Möglichkeit, die Sperrung der Online-Ausweisfunktion telefonisch zu veranlassen


Aus dem Ausland erreichen Sie den Sperr-Notruf mit der jeweiligen Landesvorwohl für Deutschland, in der Regel unter +49 116 116. Zur zusätzlichen Sicherheit, insbesondere für die Erreichbarkeit aus dem Ausland, ist der Sperr-Notruf auch unter der Rufnummer +49 (0)30 40 50 40 50 zu erreichen.


Sperrnummern für Kreditkarten:



* Kostenlos aus dem deutschen Festnetz und aus dem Mobilfunknetz innerhalb Deutschlands, abweichende Gebühren aus dem Ausland


** 14 Ct./Min. aus dem dt. Festnetz, 42 Ct./Min. Mobilfunkhöchstpreis, abweichende Gebühren aus dem Ausland


Bei einem Verlust empfehlen wir zudem, unverzüglich das kontoführende Institut zu benachrichtigen. Manche Institute bieten hierzu einen eigenen Notruf-Service an.


Was wird zur Sperrung benötigt?


Der Karteninhaber muss sich nicht für eine Nutzung des Sperr-Notrufs registrieren. Zur Sperrung der verlorenen Karten sollten dennoch folgende Daten bereit gehalten werden:



Welche Karten können gesperrt werden?


Der Sperr-Notruf 116 116 gilt für Kunden mit Karten oder Medien, deren Herausgeber sich dem Sperr-Notruf angeschlossen haben. Mittlerweile können über 116 116 mehr als 90 Prozent aller Bank- und Zahlungskarten, diverse Mitarbeiterausweise von Firmen und sogar Handy-Karten gesperrt werden. Die Konzeption des Sperr-Notruf sieht vor, Teilnehmer aus anderen Branchen und mit anderen Medien, z.B. aus dem Gesundheitswesen, sowie Unternehmen mit Mitarbeiterausweisen oder Zugangsberechtigungen einzubinden. Der diskriminierungsfreie Zugang ermöglicht es, dass sich alle Herausgeber von Karten und elektronischen Berechtigungen dem Sperr-Notruf anschließen können -  unabhängig von der Anzahl der im Umlauf befindlichen Karten.


Weiterführende Links zum Sperr-Notruf 116 116



Quelle: https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/betrug/ec-und-kreditkartenbetrug/

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