Betrugsarten

GEWINN-VERSPRECHEN

BETRUGSMASCHE MIT GEWINNVERSPRECHEN


„Sie haben gewonnen!“ Wer freut sich nicht, das zu hören. Wer aber eine solche Nachricht bekommt, per Telefon, E-Mail oder Post, sollte vorsichtig sein. Denn dabei kann es sich um eine Betrugsmasche mit Gewinnversprechen handeln. So ist beispielsweise die Zahl der Strafanzeigen wegen telefonischer Gewinnofferten seit 2010 bundesweit kontinuierlich gestiegen. In Einzelfällen sind Schadenssummen im fünfstelligen Eurobereich entstanden.


Abzocke mit Methode: Falsche Gewinnversprechen


Das Versprechen angeblich hoher Gewinne ist eine Masche, die Betrüger in den unterschiedlichsten Varianten anwenden. Die Methode ist immer die gleiche: Vor einer Gewinnübergabe werden die Opfer dazu aufgefordert, eine Gegenleistung zu erbringen, zum Beispiel „Gebühren“ zu bezahlen, kostenpflichtige Telefonnummern anzurufen oder an Veranstaltungen teilzunehmen, auf denen minderwertige Ware zu überhöhten Preisen angeboten wird.


Die vorgetäuschten Szenarien werden von den Gaunern laufend verändert. Mehr zu diesen Betrugsmaschen – beispielhaft dargestellt – erfahren Sie hier:


Gewinn nur gegen eine „Bearbeitungsgebühr“


Sie melden sich zumeist per Telefon - manchmal auch per E-Mail - bei ihren Opfern und behaupten, diese hätten bei einem Gewinnspiel eine hohe Summe, einen hochwertigen Pkw oder anderen Sachwert gewonnen. Allerdings könne der Gewinn nur nach Zahlung einer „Bearbeitungsgebühr“ übergeben werden.


Anrufer geben sich u.a. als Rechtsanwälte aus


Zielgruppe sind zumeist ältere Menschen, die von überwiegend aus der Türkei agierenden Betrügern kontaktiert werden. Die Anrufer sind in Gesprächsführung gut geschult und wirken überzeugend. Um ihre Opfer in falscher Sicherheit zu wiegen, geben sie vor, im Auftrag von Rechtsanwälten und Notaren anzurufen und teilen den angeblichen Gewinnern eine Rückrufnummer für die weitere Gewinnabwicklung mit.


Melden sich die „Gewinner“ daraufhin bei den „Notaren“ oder „Rechtsanwälten“, werden sie dazu aufgefordert, angeblich angefallene Kosten zu zahlen, bevor sie den Gewinn entgegennehmen können, zum Beispiel Rechtsanwalts-, Notar-, Bearbeitungs- oder Zollgebühren, Transport- oder Versicherungskosten.


Täter täuschen seriöse Rufnummern vor


Die Täter verwenden für ihre Anrufe eine spezielle Technik, die es ermöglicht, auf der Rufnummernanzeige der Telefone ihrer Opfer eine andere Nummer anzuzeigen, zum Beispiel die Telefonnummer eines Rechtsanwalts, einer Behörde oder der Polizei.


Täter geben klare Zahlungsanweisungen


Die Täter geben klare Zahlungsanweisungen: Sie schicken ihre Opfer beispielsweise zur Post, um die angeblichen Kosten – häufig eine Summe von mehreren hundert bis über tausend Euro – zu überweisen, zum Beispiel per Bargeldtransfer. Empfänger sind überwiegend Personen in der Türkei (Istanbul).


Oder sie fordern ihre Opfer dazu auf, Prepaid-Karten für Online-Käufe, wie zum Beispiel paysafecard zu erwerben. Diese Karten gibt es als Gutscheine an vielen Tankstellen sowie in Einzelhandelsgeschäften. Mit dem paysafecard-Gutschein erhält der Käufer eine individuelle Nummer (PIN). Diese Nummer ist quasi Bargeld, denn wer sie hat, kann damit im Internet einkaufen. Deshalb erfragen die Betrüger unter einem Vorwand die Gutschein-Nummer bei ihren Opfern, um damit im Internet auf Einkaufstour gehen zu können.


Drohung mit einer Strafanzeige


Ist der Angerufene kritisch und nicht so leicht zu überzeugen, üben die Täter massiv Druck aus und drohen nicht selten mit „Konsequenzen“ wie zum Beispiel einer Strafanzeige, wenn das Opfer nicht zahlen will.


Zahlt das Opfer dagegen, melden sich die Täter immer wieder erneut, um unter verschiedenen Vorwänden weiter Geld zu fordern. Den versprochenen Gewinn allerdings bekommen die Opfer nie zu Gesicht. Und das Geld, das sie überwiesen haben, ist weg.


Vorgetäuschte Szenarien sind vielfältig


Mit immer neuen vorgetäuschten Szenarien versuchen die Täter an das Geld ihrer Opfer zu kommen. So geben sie sich beispielsweise auch als Polizeibeamte, Staatsanwälte oder Richter aus und behaupten, die Angerufenen spielten in einem Ermittlungsverfahren der Polizei eine wichtige Rolle. Um die Polizei bei einer Festnahme zu unterstützen, sollten sie  Geld überweisen.


Oder die Betrüger kontaktieren im Namen der Staatsanwaltschaft ihre Opfer, um sie darauf hinzuweisen, dass angeblich ein Strafverfahren wegen einer Betrugsanzeige gegen sie laufe, weil sie ein Gewinnspiel abgeschlossen, aber nicht bezahlt hätten. Damit die Anklage noch zurückgezogen werden könne, müsse sofort ein Betrag von mehreren hundert Euro bezahlt werden.


Einladung zur „Gewinnübergabe“


Nicht nur per Telefon oder E-Mail melden sich die Betrüger, sondern auch per Post. Sie schicken Briefe an ihre Opfer, in denen sie hohe Geldgewinne versprechen, die sie angeblich für den „glücklichen Gewinner“ erstritten hätten.


Um das Geld zu erhalten, müssten sich die Gewinner lediglich zu einer Veranstaltung anmelden, auf der das Geld ausgezahlt werde. Darüber hinaus gebe es dort auch kostenlos Speisen und Getränke, ebenso sei der Bustransfer zur Veranstaltung umsonst. Auch mit Zusatzpräsenten wird gelockt.


Auf diese Weise versuchen die Betrüger, die glücklichen „Gewinner“ auf eine Verkaufsveranstaltung zu locken, auf der minderwertige Ware zu überhöhten Preisen angepriesen wird.


Vorsicht kostenpflichtige Telefonschlaufe


Ebenfalls per Post fordern kommerzielle „Gewinnspielbetreiber“ ihre Opfer in amtlich wirkenden Briefen dazu auf, eine bestimmte Telefonnummer zu wählen, um sich einen angeblichen Gewinnanspruch zu sichern und das möglichst schnell. Oder sie werden von einem Anrufer dazu aufgefordert, eine bestimmte Ziffer oder Ziffernfolge zu drücken. Wer das tut, landet zunächst in einer langen Warteschleife und wird dann in ein Gespräch verwickelt, das in der Regel nur ein Ziel hat: den Anrufer so lange wie möglich in der Leitung zu halten, damit hohe Telefongebühren anfallen. So manches Opfer hat auf diese Weise schon mehrere hundert Euro „vertelefoniert“.


Meistens enden die Gespräche mit dem Hinweis: „Sie hören von uns“. Doch darauf wartet der vermeintliche Gewinner vergeblich. Wer hinter den Briefen steckt, ist schwer feststellbar, denn häufig benutzen die Betrüger falsche Straßen- und Ortsangaben.


Ändern oder löschen Sie Ihren Telefonbucheintrag


Wenn Sie Ihren Vornamen im Telefonbuch abkürzen lassen (statt Elfriede Müller nur E. Müller) oder ihn ganz weglassen, fällt es den Betrügern schwer, Sie ausfindig zu machen. Zum Ändern können Sie folgendes Formular herunterladen und sich dann an Ihren Telefonanbieter wenden.


Auswahl an Telefonanbietern mit Kontakten


Deutsche Telekom AG

Kundenservice

Friedrich-Ebert-Allee 140

53113 Bonn

Tel.: 0228 - 181 0


Telefónica Germany GmbH & Co. OHG (O2)

Kundenbetreuung

90345 Nürnberg

Tel.: 089 - 78 79 79 40 0


Vodafone (& ehem. Unitymedia Kunden)

Kundenservice

99116 Erfurt

Tel.: 0800 - 17 21 21 22 31 31

Tel.: 02214 - 46 06 10 90 0


1&1 Internet SE

Kundenservice

Elgendorfer Straße 57

56410 Montabaur

Tel.: 0721 - 96 00


(Für Telefonbetrugsopfer ist der Rufnummernwechsel in der Regel kostenlos. Diese Auswahl an Telefonanbietern erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.)


Was Sie tun können, wenn Sie angeblich gewonnen haben



Quelle: https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/betrug/gewinnversprechen/


Infomaterial finden Sie hier

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