Betrugsarten

URLAUB

TIMESHARING UND ANDERE BETRUGSMASCHEN IM URLAUB


Betrüger nutzen Urlaubsmodelle wie das Timesharing (Ferien-Teilzeit-Wohnrecht), um an das Geld gutgläubiger Urlauber zu kommen.


Ihre Opfer werden nicht nur beim Erwerb der Teilzeitnutzungsrechte für eine Ferienimmobilie betrogen, sondern auch, wenn sie diese wieder verkaufen wollen.


Eine weitere Masche ist der Verkauf sogenannter Holiday-Packs an Urlauber. Diese versprechen Vorteile, wo keine sind.


Betrüger setzen Urlauber unter Druck


In Urlaubsländern in Südeuropa werden Touristen auf der Straße von Unbekannten angesprochen und beispielsweise zur Teilnahme an einer Meinungsumfrage oder einem Gewinnspiel gebeten. Dann werden sie an einen anderen Ort gelockt, z.B. erhalten die Urlauber Gutscheine für eine kostenlose Ausflugsfahrt zu einer Urlaubsanlage oder dürfen als Gewinner an einer Party teilnehmen. Am Bestimmungsort angekommen, landen die Opfer allerdings in einer Verkaufsveranstaltung, wo sie so lange von Profiverkäufern bearbeitet und unter Druck gesetzt werden, bis sie einen Timesharing-Vertrag unterschrieben und noch vor Ort eine Vorauszahlung geleistet haben.


Die Verträge umfassen mehrere Seiten und sind bewusst schwer verständlich, zudem schränken sie die Rechte der Opfer erheblich ein.


Nutzungsrecht für Urlaubsimmobilie auf Zeit


Beim klassischen Timesharing erwirbt der Käufer gegen Bezahlung das Recht, jedes Jahr seinen Urlaub in einer bestimmten Immobilie (z.B. Appartement in einer Clubanlage), zu einem bestimmten Zeitpunkt im Jahr (z.B. im Juli) für einen vorher definierten Zeitraum (z.B. vier Wochen) zu verbringen, d.h. die Immobilie in dieser Zeit zu nutzen.


Gleichzeitig wird er häufig auch Mitglied in einer Tauschbörse, wo er gegen Gebühr sein Ferien-Teilzeit-Wohnrecht an einer Immobilie gegen das an einer anderen Ferienimmobilie tauschen kann. Allerdings sind diese Tauschmöglichkeiten eingeschränkt, da die Wohnungen vergleichbar sein müssen.


Verbraucherschützer raten von dem Modell des Timsharing eher ab, u.a. weil der Verkauf des Teilzeit-Wohnrechts schwierig ist. Das kann insbesondere zum Problem werden, wenn die laufenden Kosten bezahlt, die Wohnung, z.B. aus gesundheitlichen Gründen, aber nicht mehr genutzt werden kann.


Daneben gibt es ein weiteres Problem: Das Modell Timesharing wird auch gerne von Betrügern missbraucht, um Urlauber abzuzocken.


Erwerb von scheinbaren Urlaubsvergünstigungen


Im Zuge des Timesharing-Modells gibt es weitere Betrugsmaschen, beispielsweise den Verkauf so genannter Holiday-Packs oder Cashback-Zertifikate.


Bei den Holiday-Packs wird der Käufer gegen Bezahlung Mitglied in einem Ferienclub über den er angeblich günstiger Urlaub machen, beziehungsweise verbilligte Freizeitangebote nutzen kann (z.B. Golf spielen, Autos mieten etc.). Tatsächlich erwirbt er - zumeist für viel Geld - statt eines Urlaubsanspruchs nur einen „Urlaubsbuchungsanspruch“. Unter Umständen gibt es gar keinen Club und/oder die Angebote sind nicht verfügbar.


Um ihre Opfer dazu zu bringen, ein Holiday-Pack zu erwerben, bieten die Betrüger in vielen Fällen zusätzlich ein Cashback-Programm (Investment-Programm) zum Kauf an. Versprochen wird, den „Kaufpreis“ für das Holiday-Pack anzulegen und mit hoher Verzinsung nach mehreren Jahren zurückzuzahlen. So wird versucht, beim Opfer den Eindruck zu erwecken, kein Risiko und keine Kosten einzugehen. Tatsächlich wird das Geld zumeist nicht angelegt. Da die Auszahlung in der Regel nach 35 Monaten erfolgen soll, fühlen sich die Opfer bis dahin nicht geschädigt und die Täter haben genügend Zeit, sich mit dem Geld aus dem Staub zu machen.


Wie Sie sich vor unseriösen Angeboten schützen können



Schützen Sie sich beim Verkauf Ihrer Timesharing-Anteile



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Quelle: https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/betrug/betrug-im-urlaub/

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